Kostenübernahme

Die Eigenbeteiligung des Gastes entfällt durch eine Gesetzesänderung seit dem 01.08.2009. Die Kosten für den Aufenthalt im Hospiz werden anteilig durch die Krankenkassen, Pflegekassen und den Orden getragen und zunächst für 28 Tage bewilligt.

Spenden

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist der Orden auf Spenden angewiesen.

Bank für Kirche und Caritas eG
IBAN: DE65 4726 0307 0011 1202 05
BIC:  GENODEM1BKC

Spenden bis zu 300 Euro können ohne Spendenquittung mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden.

Spenden über 300 Euro müssen über eine von uns auszustellende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.